1, 2, viele – wie sich Immobilien gemeinsam günstiger finanzieren lassen
Dr. Klein
Hohe Immobilienpreise und steigende Zinsen – eine Kombination, die eine eigene Immobilie unmöglich macht? Eine Option, wie ihr euch den Traum von den eigenen vier Wänden dennoch erfüllen könnt: Die finanziellen Kräfte bündeln und gemeinsam mit Verwandten oder Freunden eine Immobilie anschaffen. Frank Klein erklärt, wie das funktioniert und was ihr dabei beachten solltet.
Das Ziel des gemeinsamen Immobilienkaufs: Kosten sparen und Lebensqualität gewinnen. Klingt einfach, aber ist es das auch? Grundsätzlich ja, meint Spezialist Frank Klein von Dr. Klein in Siegen: Auch für mehrere Käufer zusammen lasse sich problemlos eine passgenaue Immobilienfinanzierung konzipieren. Damit am Ende alle Beteiligten von dem Gemeinschaftsprojekt profitieren und sich niemand benachteiligt fühlt oder sogar finanziell verhebt, sollten aber vorab einige wichtige Eckpunkte fest vereinbart werden.
Wer mit wem? Zusammen bei der Baufinanzierung sparen
„In der Regel akzeptieren Banken bis zu vier Darlehensnehmer“, erklärt der Spezialist. Ein weiterer Vorteil, den Banken mit günstigeren Zinsen belohnen: Da jeder einzelne Darlehensnehmer gesamtschuldnerisch haftet, ist die Kreditvergabe an eine Gruppe von Darlehensnehmern aus Sicht der Bank besonders sicher. Diese Rechnung geht allerdings nur auf, wenn die Immobilie nicht in abgeschlossene Wohneinheiten im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) aufgeteilt wird: Nur bei einer ungeteilten Immobilie haftet jeder Darlehensnehmer gesamtschuldnerisch – und das ist die Voraussetzung für günstigere Konditionen.
In der Regel akzeptieren Banken bis zu vier Darlehensnehmer. Bringen alle zusammen mehr Eigenkapital ein, gibt es günstigere Finanzierungskonditionen als im Alleingang.
Wer wieviel? Eigentum und Eigenkapital klären
Damit das Gruppenvorhaben gelingt, sollten zwei Punkte von Anfang an klar sein: Erstens – wie ist das Eigentum an der Immobilie unter den Beteiligten aufgeteilt? Das hat nicht nur Einfluss auf die Finanzierung, sondern kann unter Umständen sogar steuerlich relevant sein. Und zweitens – wer bringt wieviel Eigenkapital ein? Frank Klein empfiehlt, es möglichst gleich zu verteilen: „Da jeder gesamtschuldnerisch haftet, unabhängig davon, wie groß sein Anteil an der Finanzierung und laut Grundbuch ist, wäre das die fairste Variante“. Zudem rät er allen, die ein solches Gemeinschaftsprojekt in Angriff nehmen möchten, ihren gemeinsamen Weg der kommenden 20 Jahre so weit wie möglich vorzudenken – inklusive möglicher Ausfall- und Ausstiegsszenarien.
Wie weiter? Die Zukunft vorausdenken
Vom beruflichen Umzug eines Miteigentümers bis zur Trennung eines Ehepaars können sich die Lebensumstände im Laufe der Zeit ändern. Daher solltet ihr klären, ob den anderen Parteien ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird, falls einer der Beteiligten aus dem Gemeinschaftsprojekt aussteigt oder ob jemand ein lebenslanges Wohnrecht bekommen soll. Und das sollte vertraglich fixiert werden: „Auch wenn sich die Parteien über alle Fragen rund um die Immobilie, die Eigentumsverhältnisse und die Gestaltung ihres Zusammenlebens einig sind, ist es ratsam, diese Absprachen schriftlich festzuhalten – und zwar unabhängig davon, ob es sich um Verwandte oder Freunde handelt“, rät Frank Klein. Außerdem sei es sinnvoll, den Kaufvorgang anwaltlich und am besten auch steuerlich begleiten zu lassen.