Grundbuchrechner
Grundbuchrechner
Jeder Immobilienkauf muss in Deutschland notariell beglaubigt werden und dafür fallen entsprechende Notarkosten an.
Außerdem ist es erforderlich, die durch den Immobilienkauf entstehende Grundschuld sowie den Grundstückskauf im Grundbuch vermerken zu lassen. Auch hierfür sind Gebühren fällig.
Die Kosten für den Notar sind im so genannten Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotGK) hinterlegt. Auch die Gebühren für die Beurkundung sowie die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt sind dort festgeschrieben. Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen hier für einen ersten Überblick einen Grundbuchrechner.